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1. Mietvertrag über Ferienwohnungen


1.1
Mit der Anmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anmeldung bezeichnete Ferienwohnung verbindlich für den genannten Zeitraum an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch E-Mail Versand vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per Email) Buchungsbestätigung zustande. Vermieter ist die Markus Klemmer (in weiteren als Vermieter bezeichnet).

1.2
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Vermieters. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

1.3
Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Mietbestätigung/Rechnung übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.

1.4
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Mietbestätigung/Rechnung.

2. Zahlung


2.1
Mit Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung wird eine Anzahlung von 25% des Mietpreises fällig, mindestens € 30,-.

2.2
Die Restzahlung ist 15 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.3
Bei Reiseanmeldungen ab 15 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Mietbestätigung fällig.

2.4
Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein, wird dem Kunden eine Frist zur Zahlung von einer Woche, längstens bis zwei Tage vor Reisebeginn gesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt der Vermieter die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. Reisedokumente


3.1
Sollte eine Rückbestätigung der Reservierung dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein (im Regelfall per Email), hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

4. Rücktritt seitens des Mieters


4.1
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung (per Brief oder E-Mail beim Vermieter wirksam). Der Vermieter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit vom Reisenden kein Ersatzmieter gestellt wird) pro Wohnung in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird:

Bei einem Rücktritt

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 40,-

bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 25%

vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 50%

Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 75%

4.2
Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen und Mietverträge, soweit nicht gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5. Rücktritt seitens des Vermieters


5.1
Der Vermieter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Mieter/Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände


6.1
Wird die Vermietung des Vertragsgegenstandes infolge höherer Gewalt, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

6.2
Ergeben sich die in Ziffer 7.1. genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Vermieter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der Vermieter einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen.

7. Haftung


7.1
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter verursacht wurde.

7.2
Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Gewährleistung/Schadenersatz


8.1
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels der durch den Vermieter zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Vermieter verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reise- oder Mietpreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

8.2
Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters aus Anlass des Aufenthalts, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen.

9. Anzeige von Mängeln


9.1
Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

9.2
Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

10. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung


10.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung weil die gemietete Ferienwohnung nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurde hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber des Vermieters geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

10.2
Der Reisende und der Vermieter vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils einem Monat nach dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen


11.1
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

11.2
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

11.3
Gerichtsstand für Klagen gegen den Vermieter ist Mainz.

11.4
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Reisevertrages.

11.5
Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.



Angaben zu Ihrem Vertragspartner: Markus Klemmer
  Riedstraße 12
  55283 Nierstein

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